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Frühest bekannter Brief aus Sachsen nach Australien
Frankogebührenberechnung für den nachfolgenden Brief im offenen Paket
über Preußen, Belgien, England über das Kap der Guten Hoffnung: nach den
Bestimmungen der Sächs. Post-Verordnung Nr. 966 vom 16. Juli 1852,
dem neuen Postvertrag Preußen mit England und dessen Transitpost. Es bestand
Frankozwang oder durfte ganz unfrankiert befördert werden. Teilfrankaturen
waren nicht zugelassen.
Abschnitt I: Die National-Korrespondenz betreffend
Abschnitt II: Die Transit-Korrespondenz betreffend
Gewichtsprogression: gemäß sächs. Postverordnungen Nr. 966 und
Nr. 1083 12. Juni 1853: von Loth zu Loth sowohl bis England als auch die
Seeportosätze im Transit.
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