| Briefpost über den alten Seeweg um das Kap der Guten Hoffnung nach Australien, Beförderung über Preußen, Belgien, England (London), Kap der Guten Hoffnung | ||||||||||||||||||||||||
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Frühest bekannter Brief aus Sachsen nach Australien Frankogebührenberechnung für den nachfolgenden Brief im offenen Paket über Preußen, Belgien, England über das Kap der Guten Hoffnung: nach den Bestimmungen der Sächs. Post-Verordnung Nr. 966 vom 16. Juli 1852, dem neuen Postvertrag Preußen mit England und dessen Transitpost. Es bestand Frankozwang oder durfte ganz unfrankiert befördert werden. Teilfrankaturen waren nicht zugelassen. Abschnitt I: Die National-Korrespondenz betreffend Abschnitt II: Die Transit-Korrespondenz betreffend Gewichtsprogression: gemäß sächs. Postverordnungen Nr. 966 und Nr. 1083 12. Juni 1853: von Loth zu Loth sowohl bis England als auch die Seeportosätze im Transit. |
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Beförderungsweg: LEIPZIG 27. Juli 1854 im Transit über Preußen, Belgien, mit der Schiffpost über England, LONDON 31. Juli 1854 mit britischen Schiffen nach ADELAIDE 20. Okt. 1854 in Südaustralien. Transitstempel auf der Siegelseite sind keine vorhanden. Beförderungsdauer: 85 Tage; auf Grund der langen Beförderungsdauer ist der Brief um das Kap der Guten Hoffnung befördert worden Der rote Stempel P. und der rote Paid-Stempel von London weisen auf die vollständige Bezahlung des Briefes hin.
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Bei der Taxe „2“ (schwarze Tinte) kann es sich nur um ein internes Australisches Porto handeln. Taxierungen: 17 Ngr. Gesamtfranko (Rötel), 14 Ngr. Weiterfranko (Rötel) = 1sh / 4d (rote Tinte), 2 schwarze Tinte Frankierungen mit Frankomarken waren in Sachsen erst ab dem 1. Mai 1856 zugelassen. Bis dahin konnte nur nach dem Barfrankierungsverfahren bezahlt werden. |
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