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Abweichender Postkurs aus Sachsen nach Frankreich im Jahre 1815 Nach Auflösung der Reichspost 1806 setzte Thum u. Taxis den Vertrag mit
Frankreich mit Billigung aller Beteiligten stillschweigend als
Rechtsnachfolger fort. Zum 30.4.1814 wurde nach den Niederlagen
Napoleons ein neuer Postvertrag mit Frankreich geschlossen, der die seit
1802 erheblich veränderten Herrschafts- und Territorialverhältnisse in
Deutschland berücksichtigte. Die bereits 1802 mit Frankreich
vereinbarten Portobestimmungen und Postkurse wurden in diesem Vertrag
nur unwesentlich verändert. Für die seit 1806 nunmehr Königlich
Sächsische Post enthielt dieser neue Vertrag hinsichtlich der
Korrespondenzen über Thurn und Taxis nach Frankreich keine
Veränderungen. Die Briefe aus Sachsen nach Frankreich liefen weiterhin
über LEIPZIG, HOF, FFANKFURT bzw. über TAUBERBISCHOFSHEIM, KEHL,
STRAßBURG nach Frankreich.
Eine Ausnahme von diesem Beförderungsweg bildete
nur die kurze Zeit nach der Rückkehr Napoleons aus ELBA, die Zeit der
sogenannten 100-Tage Herrschaft Napoleons, die mit der Niederlage
Napoleons in der Schlacht bei WATERLOO endete. Während dieser
Zeit konnte die Post aus Sachsen nicht über den südlichen Kurs LEIPZIG,
HOF, TAUBERBISCHOFSHEIM und KEHL nach Straßburg befördert werden, weil
das Gebiet um Straßburg durch napoleonische Truppen besetzt war. Die
sächsischen Korrespondenzen liefen deshalb kurzfristig ab Leipzig über
Hof und Frankfurt nach SARBRÜCKEN, wo die französische Post den
Eingangstempel ALLEMAGNE PAR SARREBRUCK verwendete |