| Korrespondenzen während der 100-Tage-Herrschaft Napoleons 1815 | ||||||||
|
Abweichender Postkurs aus Sachsen nach Frankreich im Jahre 1815 Nach Auflösung der Reichspost 1806 setzte Thum u. Taxis den Vertrag mit Frankreich mit Billigung aller Beteiligten stillschweigend als Rechtsnachfolger fort. Zum 30.4.1814 wurde nach den Niederlagen Napoleons ein neuer Postvertrag mit Frankreich geschlossen, der die seit 1802 erheblich veränderten Herrschafts- und Territorialverhältnisse in Deutschland berücksichtigte. Die bereits 1802 mit Frankreich vereinbarten Portobestimmungen und Postkurse wurden in diesem Vertrag nur unwesentlich verändert. Für die seit 1806 nunmehr Königlich Sächsische Post enthielt dieser neue Vertrag hinsichtlich der Korrespondenzen über Thurn und Taxis nach Frankreich keine Veränderungen. Die Briefe aus Sachsen nach Frankreich liefen weiterhin über LEIPZIG, HOF, FFANKFURT bzw. über TAUBERBISCHOFSHEIM, KEHL, STRAßBURG nach Frankreich. Eine Ausnahme von diesem Beförderungsweg bildete nur die kurze Zeit nach der Rückkehr Napoleons aus ELBA, die Zeit der sogenannten 100-Tage Herrschaft Napoleons, die mit der Niederlage Napoleons in der Schlacht bei WATERLOO endete. Während dieser Zeit konnte die Post aus Sachsen nicht über den südlichen Kurs LEIPZIG, HOF, TAUBERBISCHOFSHEIM und KEHL nach Straßburg befördert werden, weil das Gebiet um Straßburg durch napoleonische Truppen besetzt war. Die sächsischen Korrespondenzen liefen deshalb kurzfristig ab Leipzig über Hof und Frankfurt nach SARBRÜCKEN, wo die französische Post den Eingangstempel ALLEMAGNE PAR SARREBRUCK verwendete |
||||||||
|
Bitte klicken Sie auf das Dokument, um es in voller Größe zu sehen |
||||||||
|
|
||||||||
|
||||||||




