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Beförderungsweg: LEIPZIG (Oberpostamt) nach TONDERN (Kgl.
Dänischer Postbezirk - Herzogtum Schleswig) vom 17. V. 1859. über
HAMBURG (Kgl. Dän. Oberpostamt). |
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Entfernungsprogression: von HAMBURG und BÜCHEN mehr als 10
geographische Meilen entfernt lagen |
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Gewichtsprogression: von Loth zu Loth incl. |
Frankoberechnung:
Nach der Verordnung Nr. 1168 vom 26. I. 1854, "Die Portotaxe für
Briefe und Fahrpostsendurigen nach und aus Dänemark betreffend".
| Deutsch - Österreichischen Vereinsporto |
= 4 x 3 Ngr. |
= |
12 Ngr. |
| dänischen Franko |
= 4 x 2 Ngr. |
= |
8 Ngr. |
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Gesamt Franko |
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= |
20 Ngr. |
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Begründung warum das ermäßigte Franko für Warenmuster keine Anwendung
fand:
Mit dem vorliegenden Brief wurde ein Warenmuster befördert. Gleichwohl
konnten die ermäßigten Portosätze für die Versendung von Warenproben
nicht in Anspruch genommen werden. Die geht aus dem Wortlaut der
nachfolgenden Vorschrift der Verordnung Nr. 1168 hervor. "Warenproben
und Muster welche der Zollverhältnisse wegen nur bis zum Gewichte von 45
Grammen (3 Loth incl.) mit der Briefpostbefördert werden dürfen, zahlen
bis zum Gewichte von 1 Loth incl. das einfache Porto und von 2 - 3 Loth
incl. das doppelte Briefporto. Diese Portomoderation tritt jedoch nur
dann ein, wenn die Warenproben und Muster auf erkennbare Weise verpackt
sind, und der denselben angehängte Brief nicht mehr als 15 Grammen oder
1 Loth incl. wiegt. Ist der Brief schwerer, so unterliegt die ganze
Sendung der gewöhnlichen Brieftaxe'.Der
'FRANCO"- Stempel auf der Adressseite ist dänischer Herkunft. Die
Taxvermerke kennzeichnen den außervereinsländischen Portoanteil von 8
Ngr., den die Kgl. Dänische Postverwaltung bezog. |