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Auszug aus der Postverordnung Nr. 2650 vom 04. Juni
1866
Die Portofreiheit der Feldpost und deren Ausnahme bei der Rekommandation

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Das Briefporto war frei aber die
Rekommandation musste Franko bezahlt werden.
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Rekommandierter Feldpostbrief |
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Beförderung: Meissen 19. Aug. 1866 an einen
Soldaten einer Pioniereinheit |