| Beispiele für Briefportoermäßigungen, die mit der Einführung der DÖPV-Taxe zum 1.7.1850 für Briefe im Verkehr mit den DÖPV-Mitgliedsstaaten eingetreten sind |
| Briefe aus dem Königlich Sächsischen Postbezirk in den Königlich Preußischen Postbezirk vor
und nach Einführung der DÖPV-Taxe zum 1.7.1850. |
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| 1848 - einfacher Portobrief aus Dresden über Magdeburg nach Coeln im Königlich Preußischen Postbezirk
- getaxt gem. Taxordnung von 1841 für innersächsischen Transit von Dresden bis Leipzig, Taxpunkt gegenüber Preußen, wo von Preußen
an Sachsen für den innersächsischen Transit 2 ½ Sgr. (gestrichene 2 ½ Taxe in roter
Tinte) vergütet wurden, zuzüglich 4 Sgr. preußischer Portoanteil bis Coeln mit 4 Sgr. sodaß der Empfänger in Coeln
6 ½ Sgr. Porto zu bezahlen hatte. |
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1850 - einfacher Portobrief aus Dresden nach Coeln in den III. Taxrayon über 20 Meilen in den Postverein mit der DÖPV-Taxe von 3 Sgr. Porto zuzüglich 1 Sgr. Zuschlagsporto = 4 Sgr. Porto in Coeln. 1 Sgr. Zuschlagsporto wurden nach der DÖPV-Taxe für nicht vorausbezahlte (Franko-) Briefe erhoben. Portoersparnis durch die neue DÖPV-Taxe gegenüber der Taxe aus 1837 bzw. 1841 = 2 1/2 Sgr. |




