| Der Briefverkehr zwischen dem Königlich Sächsischen Postbezirk und den Ländern im Deutschen Reich über die Thurn und Taxis Post | ||||||||||||||||
| Der dritte größere Staat im Süden, das
Großherzogtum Baden, handelte - wenn auch etwas zeitverzögert - ähnlich
wie Bayern und Württemberg. Am 4. Januar 1806 unterrichtete der Großherzog
den Fürsten von Thurn und Taxis, dass er auf Grund der Ergebnisse des Preßburger
Friedens Ende 1805 das Postregal in den gesamten badischen Landen an sich
ziehe. Der "richtige" Moment zur Übernahme der Post durch den Staat war in Baden 1811 gekommen. Den letzten Anstoß gab, dass die weitere Verwaltung der Post in den im Jahre 1810 durch Gebietsaustausch mit Württemberg an das Großherzogtum gefallenen neuen Landesteilen und der Wunsch des Großherzogs nach einer Vereinheitlichung des Postwesens in den gesamten badischen Landen, erfolgen sollte. Schließlich wurde zwischen Baden und dem Fürsten Karl Alexander ein Aufhebungsvertrag zum 1.8.1811 ausgehandelt, nach dem der Fürst gegen eine persönliche Jahresrente von 10 000 Gulden und eine dauernde Rente von 25 000 Gulden an das Haus Thurn und Taxis auf das Postregal verzichtete. Taxissche Bemühungen, die Post in Baden nach dem Wiener Kongress wieder übertragen zu erhalten, scheiterten an der Haltung des Großherzogs von Baden.
Leitweg: Aus Sachsen über Nürnberg (Taxpunkt) im Transit durch Bayern nach
Baden |
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| 1811 – einfacher Brief aus Leipzig (Postmeisterstempel
LEIPZIG) im Transit über die Königlich Bayrische Post mit Taxpunkt Nürnberg
über Augsburg nach Lindau und mit der Thurn und Taxis Post ab badischer
Grenze nach Meersburg. Die Taxierung erfolgte gem. Postvertrag Sachsen-Bayern von 1810 und Postvertrag Bayern mit Thurn und Taxis bzw. Thurn und Taxisschem Generaltarif für den T.u.T.-Postbezirk Baden vom 21.3.1809.
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