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Bereits fünf Tage nach dem Erscheinen der Verordnung Nr.660 über die Federstrichentwertung
(siehe Brief des Monats 5/2002), wurde diese Entwertungsvorschrift durch die Verordnung Nr. 671 ersetzt:
An Stelle der Federstrichentwertung wurde das Bestempeln mit dem Ortsstempel durch Druckerschwärze angeordnet.
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Streifbandsendung der einfachen Gewichtsklasse
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Unterbrochene senkrechte Trennlinie (sog. "sächsisches System)
Platte II 8. Marke im Bogen, volle deutliche Prägung des Buchdruckes
Drucksache
Am 8. August 1850 in LEIPZIG aufgegeben nach BERLIN. Der Inhalt der obigen Streifbandsendung enthält eine Ankündigung
eines Vertreterbesuches am 28. August 1850 für Englische Manufakturwaren, Wolle und Garne.
Handschriftlich sind der Name des Reisenden und das Datum eingesetzt. Dies waren die einzig erlaubten handschriftlichen Notizen,
die eine Drucksache enthalten durfte. |