Sachsen Nr. 1 - Provisorische Kreuzband-Francomarke
Federstrichentwertung
Der Weisungen der Oberpostdirektion entsprechend, kommt die Federstrich-entwertung auf der provisorischen
Kreuzbandmarke nur in der kurzen Zeit vom 1. Juli 1850 bis zum 6. Juli 1850 vor.
Entwertungsvorschrift: Auszug aus Postverordnung Nr. 660 vom 22. Juni 1850
Bitte klicken Sie den Ausschnitt an, um ihn in voller Größe zu sehen
Gemäß § 9 der Verordnung Nr. 660 der Oberpostdirektion vom 22. Juni 1850.
Die Frankierung der Kreuzbandsendungen mit Marken betreffend:
Verkauf: begann bereits am 29. Juni 1850.
Frankierungszulassung: 1. Juli 1850 bis zum 31. Dezember 1867
Bitte klicken Sie den Brief an, um ihn in voller Größe zu sehen
Erster zulässiger Verwendungstag der Provisorischen Kreuzband - Francomarke
Einziger erhaltener Brief
Platte I, 20. Marke im Bogen, Rechte
untere Druckbogenecke, Streifbandsendung
Beförderung: DRESDEN nach GRÜNHAIN (Bestimmungsort handschriftliche im Innern) .
Die Francomarke blieb im vorliegenden Falle unbeschädigt, weil sie im Gegensatz zur üblichen Handhabung nicht zum Ankleben des
Streifbandes auf dem offenen Inhalt der Sendung gebraucht wurde. In diesen Fällen wurde die Kreuzbandmarke beim Lösen
des Streifbandes in der Regel zerrissen