| in den KIRCHENSTAAT im Transit
durch BADEN die SCHWEIZ und FRANKREICH an den Künstler Otto Menzel im berühmten
Cafe Greco. Eine teilweise Frankierung zwischen dem Kgl. Sächsischen
und dem Postbezirk des Kirchenstaates war unzulässig. Der Brief wurde deshalb
als Portobrief behandelt. Der Brief wurde zunächst Transit Schweiz spediert
Stempel “Schweiz über Baden“ u. “Basel“. Die Schweiz verweigert grundsätzlich
den Transit von unfreien Briefen nach Italien, deshalb Transit durch Frankreich.
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an, um ihn in voller Größe zu sehen
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Bahnpost Paris-Marseille
Transitstempel
Basel
Grenzübergangsstempel
Schweiz über Baden
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Ankunftsstempel Rom
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| Einfacher Teilfrankobrief bis zur
Grenze des Postvereins, im Postverein einfacher im Transit durch
Frankreich Doppelter Brief. |
| Beförderungsweg:
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DRESDEN 12. 07. 1864 über Baden - Schweiz (Basel)
- Frankreich (Marseille) - Per Schiff nach Civitavecchia und nach
ROM. |
| Bestätigung der Behandlung als Portobrief:
UNZUREICHEND DAHER UNGÜLTIG (mit Blaustift)Der Vermerk wurde - wie
die Taxbezeichnung "9 x Pro" (9 Xr. rhn. ) und der badische Porto-Taxstempel
"B. 3 K." durch die Badische Postverwaltung angebracht. Mit dem
taxierten Betrag von 3 Xr. rhn. wurde die Französische Postverwaltung
belastet. Das franz. Porto für den Doppelbrief (Taxstempel
'18") = 18 Decimes (1 Franc 80 Centimes = 54 Xr.) musste der Empfänger
zahlen (Gewichtsprogression Frankr. 7,5 g).
Auf der Adressseite: Grenzübergangsstempel (rot) der französischen
Postverwaltung (Baden/Basel) und Ankunftsstempel des Kirchenstaathafens
CIVITAVECCHIA DALLA VIA DI MARE.
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